Arbeitsrecht Lünen

Betriebsbedingte Kündigung, Fristlose Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Schwangerschaft

Schreibtisch mit vielen Unterlagen

Rechtsanwalt Gebauer berät Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen auch in Lünen.

Die Tätigkeit besteht dabei nicht nur in der Erstellung von Kündigungsschutzklagen gegen die (oftmals) betriebsbedingte Kündigung der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers.

Er berät Sie selbstverständlich auch im Falle von erhaltenen Aufhebungsverträgen, etwaig ausgebliebenen Lohnzahlungen und Gehaltszahlungen und bei Mobbing innerhalb der Firma. Außerdem hilft er Ihnen bei der Durchsetzung der Rechte aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), bei erfolgten Abmahnungen, der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen und im Falle der Insolvenz Ihres Arbeitgebers, sowie der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen.

Da Rechtsanwälte seit einiger Zeit (fast) uneingeschränkt bei Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland auftreten können, vertrete ich Sie gerne vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bundesweit. Ein persönlicher Besuch in den Räumen unserer Kanzlei ist dazu nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie mir die notwendigen Unterlagen per E-Mail, Fax oder mit der Post zukommen lassen. Eine persönliche Beratung kann dann auch per Telefon durchgeführt werden.

Die Kündigungsschutzklage, also die Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers, ist die wohl am häufigsten geltend gemachte Klageart vor den Arbeitsgerichten. Bei der Kündigungsschutzklage wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung von dem zuständigen Arbeitsgericht überprüft. Oftmals kann in einem solchen Kündigungsschutzprozess auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund der Kündigung erwirkt werden.
Unser (außer-)gerichtliches Leistungsspektrum umfasst neben Kündigungsschutzklagen auch die Überprüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn. Wir überprüfen Abmahnungen und helfen Ihnen im Falle von Mobbing im Betrieb.
Sollte Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, wie es bei der Firma „Schlecker“ der Fall ist, beraten und unterstützen wir Sie ebenfalls kompetent.

Des Weiteren gehören Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften zu unseren Leistungen. In diesem Zusammenhang können wir dann auch in enger Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmern sein, wenn es um die Ausarbeitung eines Sozialplans oder einen Interessenausgleich geht.

Auch Arbeitgeber in Lünen können Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen, wenn sie Hilfe bei der Vertragsgestaltung brauchen. Wir können sie außerdem bei der Beratung zur Personalauswahl unterstützen, über Reaktionsmöglichkeiten bei gestörten Arbeitsverhältnissen oder der personellen Umstrukturierung des Betriebs beraten.

Arbeitsrecht Lünen - Arbeitsvertrag

Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht von einem schriftlichen Arbeitsvertrag abhängig. Arbeitsverhältnisse können auch mündlich geschlossen werden. Die grundlegenden Rechte und Pflichten ergeben sich aus den entsprechenden Gesetzen.

Da viele Tätigkeiten mittlerweile sehr komplex geworden sind und die Arbeitsverträge entsprechend umfangreich, bietet sich eine Überprüfung des Arbeitsvertrages vor der Unterzeichnung an. Insbesondere sollten Arbeitnehmer bei arbeitgeberseits veranlassten Änderungen des Vertrages aufhorchen.

Da ich auch Arbeitsverträge für Unternehmen entwerfe, habe ich die entsprechende Kenntnis, um Ihren Arbeitsvertrag auf mögliche versteckte Klauseln, die für den Arbeitnehmer nachteilig sein können, zu überprüfen.

Arbeitsrecht Lünen - Arbeitszeugnis

Schild mit Aufschrift: Arbeitszeugnis

Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis existiert nicht. Ein Arbeitszeugnis soll vor allem der Wahrheit entsprechen. Viele Arbeitgeber bedienen sich bestimmter Klauseln, die sich zwar gut lesen, jedoch eine andere Bedeutung für den geschulten Empfänger haben.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Arbeitszeugnis solche Klauseln beinhaltet, überprüfe ich Ihr Zeugnis gern und entwerfe gegebenenfalls auch ein komplett neues Zeugnis für Sie.

Arbeitsrecht Lünen - Fristlose Kündigung

Begriffs-Sammlung zum Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung ist auch bei verhältnismäßig geringem Schaden und langer Betriebszugehörigkeit möglich.

Das Arbeitsgericht Berlin hat per Urteil vom 28.09.2010 entschieden, dass eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers gerechtfertigt sein kann, auch wenn dieser durch seine Handlung lediglich einen verhältnismäßig geringen Schaden verursacht hat und bei dem Betrieb schon seit vielen Jahren beschäftigt ist. Verhandelt wurde der Verdacht eines Pfandbon-Missbrauchs einer Verkäuferin, die auch an der Kasse eingesetzt war. Das Arbeitsgericht zog bei seiner Entscheidung auch den kürzlich durch die Medien bekannt gewordenen sog. „Emmely“-Fall heran, in welchem das Bundesarbeitsgericht im Juni 2010 eine fristlose Kündigung einer wegen einer „Bagatell-Tat“ unter Berücksichtigung ihrer langen Betriebszugehörigkeit aufgehoben hatte. Danach komme bei einer langjährigen Beschäftigungszeit im Rahmen der Interessenabwägung zwar eine wichtige Bedeutung zu. Sofern der dringende Verdacht den originären Kernbereich der Tätigkeit des Arbeitnehmers betreffe, sei die lange Betriebszugehörigkeit aber nicht mehr unbedingt ausschlaggebend.

Arbeitsrecht Lünen - Urlaub

Jedem Arbeitnehmer steht grundsätzlich Erholungsurlaub zu.

Dieser Grundsatz ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und gilt auch für sog. Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte. Erholungsurlaub ist seitens des Arbeitgebers zu gewähren, sofern keine dringenden, betrieblichen Gründe gegen diesen Urlaub sprechen. Doch achten Sie darauf, dass Urlaub auch verfallen kann. Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt; trotzdem gilt der 31.03. des Folgejahres immer noch grundsätzlich als wichtiges Datum für die Verjährung des Urlaubes.

 

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